Europarecht. Arbeitsrecht
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- 10.1628/002268817X15058298450540
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Der EuGH hat entschieden, dass die Nichteinbeziehung der Beschäftigten von zu einem Konzern gehörenden Auslandsgesellschaften in das aktive und passive Wahlrecht zur Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat weder eine mittelbare Diskriminierung noch eine Beschränkung der Freizügigkeit darstellt. Rüdiger Krause (JZ 2017, 1003) zeichnet die Argumentation des Gerichtshofs wie auch die – differenziertere – des Generalanwalts nach und sieht einen verallgemeinerungsfähigen Ansatz der Rücksichtnahme auf gewachsene mitgliedstaatliche Sozialordnungen.