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Europarecht. Arbeitsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 20, S. 1001-1003 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X15058298450540
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Der EuGH hat entschieden, dass die Nichteinbeziehung der Beschäftigten von zu einem Konzern gehörenden Auslandsgesellschaften in das aktive und passive Wahlrecht zur Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat weder eine mittelbare Diskriminierung noch eine Beschränkung der Freizügigkeit darstellt. Rüdiger Krause (JZ 2017, 1003) zeichnet die Argumentation des Gerichtshofs wie auch die – differenziertere – des Generalanwalts nach und sieht einen verallgemeinerungsfähigen Ansatz der Rücksichtnahme auf gewachsene mitgliedstaatliche Sozialordnungen.