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Europarecht. Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 71 (2016) / Heft 6, S. 306-308 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14538026759593
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Die Entscheidung des EuGH dreht sich um die Reichweite der Produkthaftung im Fall potentiell fehlerhafter Herzschrittmacher und Defibrillatoren. Gerhard Wagner (JZ 2016, 292, in diesem Heft) stimmt für den entschiedenen Fall im Ergebnis zu und hält dieses auch für dogmatisch begründbar. Eine Verallgemeinerbarkeit – im Sinne einer Gleichstellung von Fehlerverdacht und Produktfehler für alle Arten von Produkten – sei jedoch nicht gegeben und nicht zu befürworten.