Europarecht. Insolvenzrecht
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Für die Frage, ob und inwiefern auf EU-Auslandsgesellschaften inländisches Insolvenz- bzw. Gläubigerschutzrecht angewandt werden kann, differenziert der EuGH in seiner Entscheidung zwischen Vorschriften, die die Gründung der Gesellschaft und solchen, welche die spätere Tätigkeit betreffen. Wolf-Georg Ringe (JZ 2016, 573) untersucht die Konsequenzen einer solchen Differenzierung und widerspricht dem Ergebnis des EuGH, der zur Anwendung des (insolvenzrechtlich qualifizierten) § 64 GmbHG im Fall einer englischen Limited kommt.