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Europarecht. Internationales Zivilrecht

Rubrik: Rechtsprechungsbericht
Jahrgang 71 (2016) / Heft 6, S. 308-310 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14556217502225
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268816X14556217502225
Beschreibung
Der EuGH fällt seine erste wichtige Entscheidung zur Rom II-VO, dem europäischen Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse. Darin geht es um die Eingrenzung der rechtsanwendungsrechtlich relevanten Schäden. Peter Mankowski (JZ 2016, 310) plädiert für eine stärkere Berücksichtigung der eigenen Schäden von sekundären Opfern.