Europarecht. Kartellrecht
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- 10.1628/002268813X13716510394749
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Der EuGH betont erneut die Aufgabe der nationalen Gerichte, im Einzelfall über die Möglichkeit der Akteneinsicht Dritter in Kartellverfahren zu entscheiden. Er erklärt eine nationale gesetzliche Regelung für unzulässig, welche die Akteneinsicht nur dann erlaubt, wenn alle Parteien zustimmen. Christian Kersting (JZ 2013, 737) diskutiert den Regelungsspielraum, der den nationalen Gesetzgebern noch verbleibt, hinterfragt die Bedeutung des Urteils für den Entwurf einer Richtlinie über kartellrechtliche Schadensersatzklagen und schlägt vor, Kronzeugen nicht auf Kosten der Geschädigten, sondern im Rahmen des Innenausgleichs unter den gesamtschuldnerisch haftenden Kartellanten zu privilegieren.