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Europarecht. Verfassungsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 66 (2011) / Heft 22, S. 1112-1117 (6)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268811798217963
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268811798217963
Beschreibung
Das BVerfG hat entschieden, dass sich – zwecks Vermeidung eines Verstoßes gegen europarechtliche Diskriminierungsverbote – auch in Deutschland tätige juristische Personen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU auf die Grundrechte des Grundgesetzes gemäß Art. 19. Abs. 3 GG berufen können. Christian Hillgruber (JZ 2011, 1118) hält diese Anwendungserweiterung des Art. 19 Abs. 3 GG weder für europarechtlich geboten noch ohne Verfassungsänderung für rechtlich möglich.