Europarecht. Zivilprozessrecht
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Der EuGH hatte über den internationalen Gerichtsstand für Ansprüche eines geschädigten Kapitalanlegers zu entscheiden. Jan von Hein (JZ 2015, 946) stimmt der anlegerfreundlichen Bestimmung des Tatortgerichtsstands zu und erörtert weiterhin offene Fragen, unter anderem die kollisionsrechtliche Anknüpfung der Kapitalmarktinformationshaftung. Für die Behandlung sogenannter doppelrelevanter Tatsachen ergäben sich durch die diesbezüglichen Aussagen im Urteil des EuGH für die deutsche Rechtspraxis voraussichtlich keine nennenswerten Änderungen.