Europarecht. Zivilprozessrecht
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- 10.1628/002268817X14800882672910
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Der EuGH hat sich ein weiteres Mal im Rahmen der Gerichtsstandsbestimmung mit der Qualifizierung eines Schadensersatzanspruchs als vertraglich oder deliktisch befasst. Konkret ging es um den im französischen Handelsgesetzbuch geregelten unvermittelten Abbruch langjähriger Geschäftsbeziehungen. Matthias Klöpfer und Christoph Wendelstein (JZ 2017, 99) kritisieren, dass der Gerichtshof zwar Kriterien aufstellt, die Entscheidung aber letztlich dem vorlegenden Gericht überlässt, und erörtern die Bedeutung der Lehre von den doppelrelevanten Tatsachen im europäischen Zuständigkeitsrecht.