Europarecht. Zivilprozessrecht
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- 10.1628/jz-2014-0001
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Die Entscheidung des EuGH dreht sich um Fragen der Abgrenzung zwischen EGVVO und EuInsVO sowie zwischen vertraglichem und deliktischem Gerichtsstand im Fall der Klage gegen Organe einer zahlungsunfähigen Gesellschaft. Christine Osterloh-Konrad (JZ 2014, 44) stimmt dem Ansatz des Gerichtshofs zu und erörtert Folgerungen für die deutschen Haftungstatbestände mit gläubigerschützender Zielrichtung.