Heiko Sauer
Europarechtliche Schranken internationaler Gerichte
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- 10.1628/jz-2019-0307
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In Grundsatzurteilen des EuGH ist die »Autonomie des Unionsrechts« oft eine Leitlinie der Argumentation. Wie sich diese zu den mit ihr begründeten Rechtsfolgen verhält, wo sie ihre Wurzel hat und was sie eigentlich genau besagt, blieb dabei eher unklar. Auch deshalb hat das Scheitern wichtiger völkerrechtlicher Vorhaben an der Autonomie des Unionsrechts scharfe Kritik ausgelöst – man denke an den Beitritt zur EMRK. Die Weiterentwicklung des Autonomieverständnisses im CETA-Gutachten des EuGH (JZ 2019, 938, in diesem Heft) wird im Folgenden zum Anlass für eine verfassungstheoretische und verfassungsrechtliche Rekonstruktion der Autonomie des Unionsrechts genommen, auf deren Grundlage die Rechtsprechung überzeugender erscheint als überwiegend angenommen.