Rechtswissenschaft

Heiko Sauer

Europarechtliche Schranken internationaler Gerichte

Eine Rekonstruktion der Autonomie des Unionsrechts anlässlich des CETA-Gutachtens des EuGH

Rubrik: Besprechungsaufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 19, S. 925-935 (11)
Publiziert 30.09.2019

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In Grundsatzurteilen des EuGH ist die »Autonomie des Unionsrechts« oft eine Leitlinie der Argumentation. Wie sich diese zu den mit ihr begründeten Rechtsfolgen verhält, wo sie ihre Wurzel hat und was sie eigentlich genau besagt, blieb dabei eher unklar. Auch deshalb hat das Scheitern wichtiger völkerrechtlicher Vorhaben an der Autonomie des Unionsrechts scharfe Kritik ausgelöst – man denke an den Beitritt zur EMRK. Die Weiterentwicklung des Autonomieverständnisses im CETA-Gutachten des EuGH (JZ 2019, 938, in diesem Heft) wird im Folgenden zum Anlass für eine verfassungstheoretische und verfassungsrechtliche Rekonstruktion der Autonomie des Unionsrechts genommen, auf deren Grundlage die Rechtsprechung überzeugender erscheint als überwiegend angenommen.
Personen

Heiko Sauer Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft in Trier und Ferrara; 2001 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2005 Promotion (Düsseldorf); 2006 Zweites Juristisches Staatsexamen; wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht; 2014 Habilitation (Düsseldorf); seit 2015 Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Bonn; seit 2017 Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Verwaltungsrat der Grundrechteagentur der Europäischen Union.