Cover von: Ewiger Dank – Später Undank
Andreas Bergmann

Ewiger Dank – Später Undank

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 76 (2021) / Heft 1, S. 16-22 (7)
Publiziert 07.01.2021
DOI 10.1628/jz-2020-0363
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  • 10.1628/jz-2020-0363
Beschreibung
Trotz der Unentgeltlichkeit der Schenkung schuldet der Beschenkte dem Schenker Dankbarkeit. Der Widerruf wegen groben Undanks ist das »functional equivalent of termination for non-performance«. Der Schenker kann durch Wohltaten gezielt Verbindlichkeiten schaffen. Begünstigt wird dies durch die Asymmetrie der Schenkung: Die Leistung des Schenkers besteht typischerweise in der einmaligen Übertragung des Schenkungsgegenstandes. Die Dankesobliegenheit des Beschenkten dauert an. Das Gesetz scheint der Dankesobliegenheit keine zeitliche Grenze zu setzen. Doch der Beschenkte schuldet keine lebenslange Dankbarkeit. Zehn Jahre nach der Leistung des geschenkten Gegenstandes erlischt die Dankesobliegenheit.