Alexander Tischbirek
Fächerdichotomie und Verhältnismäßigkeit
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- 10.1628/jz-2018-0013
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Der Status des Verhältnismäßigkeitsdenkens im deutschen Privatrecht ist ungewiss. Verbreitet ist der Vorwurf einer öffentlich-rechtlichen Verwässerung gewachsener zivilrechtlicher Strukturen. Vergleicht man jedoch die verschiedenen Leitentscheidungen zur Verhältnismäßigkeitsprüfung, ergeben sich Entwicklungslinien, die gar mehrmals die Grenze zwischen den Teilrechtsordnungen kreuzen. Der Beitrag versucht dieser »Methodenmigration« nachzuspüren und sie dogmatisch zu verorten.