Martin Morlok, Sven Jürgensen
Faktische Chancengleichheit – insbesondere im Recht der politischen Parteien
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- 10.1628/jz-2018-0172
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Gleichheit ist ein zentrales Anliegen der Verfassung. Dies vor allem in Form der Rechtsgleichheit der Bürger, auf die sich entsprechend auch die Dogmatik konzentriert. Im Vordergrund des Beitrags soll demgegenüber die (Chancen-)Gleichheit in tatsächlicher Hinsicht stehen, die zwar nicht allgemein, wohl aber in spezifischen Gebieten und so auch im Wettbewerb der politischen Parteienzufordern ist.