Hans Peter Bull
Fehlentwicklungen im Datenschutz am Beispiel der Videoüberwachung
Veröffentlicht auf Englisch.
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Mit der Durchnormierung aller Formen des Umgangs mit personenbezogenen Daten hat sich der Gesetzgeber eine fast unlösbare Aufgabe gestellt. Die Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts erweist sich zunehmend als problematisch. Eine wesentliche Ursache dieser unbefriedigenden Entwicklung liegt in der verfassungsgerichtlichen Konstruktion eines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der damit verbundenen abstrakten Vermutung, dass jede Datenverarbeitung »riskant« sei. Die darauf aufbauende Praxis der Datenschutzaufsichtsbehörden ist teils inhaltlich unausgewogen, teils sogar widersprüchlich. Sie beruht in zentralen Aspekten auf fragwürdigen Wertungen und wirkt lebensfremd. Das wird im Folgenden am Beispiel der Videoüberwachung durch Private dargelegt.