Andreas Piekenbrock
(Fehlerhafte) Pflichtangaben in Allgemein- Verbraucherdarlehensverträgen
Rubrik: Anmerkungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 79 (2024) /
Heft 9,
S. 411-416
(6)
Publiziert 29.04.2024
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Die genauen Anforderungen an die Pflichtangaben in Allgemein- Verbraucherdarlehensverträgen, die Folgen möglicher Mängel für den Lauf der Widerrufsfrist und die Widerrufsfolgen beschäftigen den EuGH und den BGH seit Jahren. Andreas Piekenbrock legt dar, dass die ersten beiden Themen mit den jüngsten Urteilen des EuGH und des BGH weitgehend geklärt sind und daher auch für die VerbrKrRiL 2023 von einer im Wesentlichen konsolidierten Rechtslage auszugehen ist. Dagegen blieben die Widerrufsfolgen beim Verbundgeschäft nach der Veräußerung der finanzierten Kaufsache weiterhin unklar, weil der Standpunkt des BGH insoweit unionsrechtswidrig sei und auch in der Sache nicht überzeuge.