Rechtswissenschaft
Michael Heese
Forderungseinzug und Schutz vor unerwünschter Kontaktaufnahme
Rechtsvergleichende und verfassungsrechtliche Überlegungen zum Privatsphärenschutz im Zivilrecht
Jahrgang 67 (2012) / Heft 10,
S. 487-498 (12)
Publiziert 18.04.2019
Wie viel unerwünschte Kommunikation muss ein(vermeintlicher) Schuldner im Rahmen der Einziehung von (behaupteten) Forderungen erdulden? Im Vergleich mit der geltenden U.S.-amerikanischen Rechtslage und unter Berücksichtigung des auf Normanwendungsebene