Jakob Hohnerlein
Formale Eigentumsrechte als kategorische Grenze der Versammlungsfreiheit?
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Die klimapolitischen Proteste in Lützerath werfen ein neues Schlaglicht auf das Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Privateigentum. Der Beitrag zeigt, dass Art. 8 GG dem freien Ausschlussrecht privater Eigentümer nicht nur auf »öffentlichen Foren«, sondern allgemein Grenzen zieht. Die Rechtsordnung darf private und behördliche Versammlungsverbote auf Privatgrundstücken nur zulassen, wenn sie mit konkreten Nutzungsinteressen gerechtfertigt werden können. Auf »öffentlichen Foren« ergeben sich besonders weite Duldungspflichten.