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Cover von: Formale Eigentumsrechte als kategorische Grenze der Versammlungsfreiheit?
Jakob Hohnerlein

Formale Eigentumsrechte als kategorische Grenze der Versammlungsfreiheit?

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 78 (2023) / Heft 19, S. 843-850 (8)
Publiziert 29.09.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0274
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  • 10.1628/jz-2023-0274
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Beschreibung
Die klimapolitischen Proteste in Lützerath werfen ein neues Schlaglicht auf das Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Privateigentum. Der Beitrag zeigt, dass Art. 8 GG dem freien Ausschlussrecht privater Eigentümer nicht nur auf »öffentlichen Foren«, sondern allgemein Grenzen zieht. Die Rechtsordnung darf private und behördliche Versammlungsverbote auf Privatgrundstücken nur zulassen, wenn sie mit konkreten Nutzungsinteressen gerechtfertigt werden können. Auf »öffentlichen Foren« ergeben sich besonders weite Duldungspflichten.