Rechtswissenschaft

Frauke Rostalski

Freiheit und Sterben

Zu den Kriterien autonomen Sterbens und ihrer Beachtung im System der Tötungsdelikte

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 76 () / Heft 10, S. 477-484 (8)
Publiziert 14.05.2021

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Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zu § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) das Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf den eigenen Tod gestärkt. Aus gesetzgeberischer Sicht ist damit die Beantwortung der Frage auf Anfang gestellt, wie rechtlich mit Verhaltensweisen verfahren werden soll, die die Selbsttötung eines anderen fördern. Dem höchstrichterlichen Urteil lässt sich entnehmen, dass der freie Willensentschluss des Einzelnen, seinem Leben ein Ende zu setzen, von Rechts wegen respektiert werden muss. Hieraus ergeben sich zumindest zwei Schwierigkeiten: Zum einen ist zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen von einem freien Sterben auszugehen ist. Zum anderen fragt sich, wie dessen angemessene rechtliche Wahrung aussieht, die zugleich den berechtigten Lebensschutz nicht aus dem Blick verliert.
Personen

Frauke Rostalski ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln; Mitglied des Deutschen Ethikrats, Gründerin und Sprecherin der Forschungsstelle für Recht und Ethik der Digitalen Transformation, Universität zu Köln.