Constantin Blanke-Roeser
Freiwillige Verhaltenskodizes für den Einsatz Künstlicher Intelligenz
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- 10.1628/jz-2024-0188
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Die europäische KI-Verordnung wird voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2026 vollumfänglich gelten. Sie reguliert die Entwicklung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Dabei sieht sie abgestufte Anforderungen vor - je nach dem von einem KI-System ausgehenden Risiko insbesondere für europäische Grundrechte und -werte. Für KI-Systeme mit minimalem bzw. ohne Risiko gelten keine besonderen Anforderungen. Wohl aber besteht gemäß Art. 95 KI-VO die Möglichkeit, sich freiwillig sogenannten Verhaltenskodizes zu unterwerfen. Diese bilden, nach einer allgemeinen Einführung in die KI-Verordnung, den Fokus des Beitrags. Dabei werden zunächst Struktur und Regelungsgehalt von Art. 95 KI-VO beleuchtet, bevor er einer kursorischen rechtspolitischen Bewertung unterzogen wird.