Karl-Heinz Ladeur
»From the river to the sea …« - Kennzeichenverbot und Meinungsfreiheit
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Das LG Mannheim hat in einer Entscheidung vom 29.5.2024 die generelle Strafbarkeit der Verwendung des Slogans »From the river to the sea Palestine will be free« in der Öffentlichkeit nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB wegen der Mehrdeutigkeit des Slogans verneint. Kai Ambos hat der Entscheidung in seiner Anmerkung zugestimmt. Damit setzt sich die Erwiderung kritisch auseinander.