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Cover von: »From the river to the sea …« - nicht per se strafbar, auch nicht gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB
Kai Ambos

»From the river to the sea …« - nicht per se strafbar, auch nicht gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB

Rubrik: Anmerkung: Strafrecht
Jahrgang 79 (2024) / Heft 13, S. 620-624 (5)
Publiziert 08.07.2024
DOI 10.1628/jz-2024-0196
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  • 10.1628/jz-2024-0196
Beschreibung
Das LG Mannheim hat die Strafbarkeit der Verwendung des Slogans »From the river to the sea - Palestine will be free« auf einem Plakat bei einer pro-palästinensischen Kundgebung gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) verneint. Kai Ambos hält die Entscheidung für überzeugend, ergänzt die Ausführungen des Gerichts zur Entstehungsgeschichte und zu möglichen Bedeutungen des Ausspruchs und kritisiert den Umgang von Bundesinnenministerium und Sicherheitsbehörden mit der Thematik im Hinblick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit.