Kai Ambos
»From the river to the sea …« - nicht per se strafbar, auch nicht gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB
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Das LG Mannheim hat die Strafbarkeit der Verwendung des Slogans »From the river to the sea - Palestine will be free« auf einem Plakat bei einer pro-palästinensischen Kundgebung gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) verneint. Kai Ambos hält die Entscheidung für überzeugend, ergänzt die Ausführungen des Gerichts zur Entstehungsgeschichte und zu möglichen Bedeutungen des Ausspruchs und kritisiert den Umgang von Bundesinnenministerium und Sicherheitsbehörden mit der Thematik im Hinblick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit.