Kai von Lewinski
Gefahrenabwehr im Abgabenrecht
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- 10.1628/jz-2021-0273
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Steuerrechtler sind eher stolz als betroffen, wenn festgestellt wird, dass das Steuerrecht dogmatisch durchaus ein Eigenleben führt. Das mag an seiner Schnittstellenfunktion zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht liegen, ebenso an seinen Bezügen zu den Wirtschaftswissenschaften. Trotzdem ist das Steuerrecht grundsätzlich Öffentliches Recht, diesem in seinem Verfahrensrecht sehr ähnlich, und war – Stichwort »Abgabenordnung«- in geschriebener Hinsicht sogar Jahrzehnte voraus gewesen. Trotz des selbstbewussten Selbststands des Steuerrechts kann von dort ein Seitenblick auf die Struktur des Verwaltungsrechts und dessen Teilgebiete nicht schaden.