Cover von: Gefahrenvorfeldbefugnisse
Markus Ogorek

Gefahrenvorfeldbefugnisse

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 74 (2019) / Heft 2, S. 63-71 (9)
Publiziert 16.01.2019
DOI 10.1628/jz-2019-0022
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  • 10.1628/jz-2019-0022
Beschreibung
In zahlreichen polizeirechtlichen Befugnisnormen wird nicht länger auf die traditionelle Eingriffsschwelle der konkreten Gefahr abgestellt, sondern es werden als Voraussetzung für polizeiliche Maßnahmen lediglich »Tatsachen«, »bestimmte Tatsachen« oder »tatsächliche Anhaltspunkte« verlangt, die eine bestimmte »Annahme« rechtfertigen. Das bayerische Polizeirecht gestattet ein polizeiliches Einschreiten auch bei einer »drohenden Gefahr«, und auch in Nordrhein-Westfalen gab es Pläne, diese Eingriffsschwelle einzuführen. Der folgende Beitrag beleuchtet Struktur und Dogmatik der neuen Gefahrenvorfeldbefugnisse und tritt der verbreiteten These entgegen, der Verzicht auf das Erfordernis einer konkreten Gefahr laufe auf eine Entgrenzung polizeilicher Kompetenzen hinaus.