Michael Florian Müller
Gefahrtragung des Gläubigers als typisierte vertragliche Gefährdungshaftung
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Die herrschende Gefahrtragungsdogmatik versteht Gefahrtragung des Gläubigers in der Rechtsfolge als Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht. Indes: Diese Dogmatik mit ihren normativen Grundlagen in Einklang zu bringen, bereitet nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Insofern wird in diesem Beitrag ein alternatives Erklärungsmodell vorgeschlagen, das die Gefahrtragung des Gläubigers als typisierte vertragliche Gefährdungshaftung begreift.