Rechtswissenschaft

Jan Thiessen

Geigen und Trompeten – reihenhausrechtlich

Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 26. 10. 2018 – V ZR 143/17**

Rubrik: Juristenzeitung (JZ) (0-Ausgabe) (ROOT)
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 17, S. 824-828 (5)
Publiziert 04.09.2019

6,00 € inkl. gesetzl. MwSt.
Artikel PDF
Der eingangs nach Loriot zitierte Satz »Musiker sind mit ihren Instrumenten verheiratet« deutet in denkbar knappster Form an, worin der im Herbst 2018 vom BGH (halbwegs) entschiedene Konflikt bestand. Wie jede Ehe beansprucht auch diese metaphorische den Schutz ihres »räumlich-gegenständlichen Bereichs«. Die Nachbarn eines Trompeters des (heutigen Staats-)Theaters Augsburg wollten diesem gerichtlich untersagen lassen, im angrenzenden Reihenhaus das Trompetenspiel zu üben und zu unterrichten. Mit diesem Ansinnen hatten sie von Instanz zu Instanz weniger Erfolg.
Personen

Jan Thiessen ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Juristische Zeitgeschichte und Wirtschaftsrechtsgeschichte, Humboldt-Universität zu Berlin.