Rechtswissenschaft
Jan Thiessen
Geigen und Trompeten – reihenhausrechtlich
Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 26. 10. 2018 – V ZR 143/17**
Jahrgang 74 (2019) / Heft 17,
S. 824-828 (5)
Publiziert 04.09.2019
Der eingangs nach Loriot zitierte Satz »Musiker sind mit ihren Instrumenten verheiratet« deutet in denkbar knappster Form an, worin der im Herbst 2018 vom BGH (halbwegs) entschiedene Konflikt bestand. Wie jede Ehe beansprucht auch diese metaphorische den Schutz ihres »räumlich-gegenständlichen Bereichs«. Die Nachbarn eines Trompeters des (heutigen Staats-)Theaters Augsburg wollten diesem gerichtlich untersagen lassen, im angrenzenden Reihenhaus das Trompetenspiel zu üben und zu unterrichten. Mit diesem Ansinnen hatten sie von Instanz zu Instanz weniger Erfolg.