Laura Leidl
Gemeinsame Vergütungsregeln und Tarifverträge
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- 10.1628/zge-2019-0010
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Im Jahr 2002 führte der Gesetzgeber das Instrument der gemeinsamen Vergütungsregeln in das Urhebervertragsrecht ein. Nach tarifvertraglichem Vorbild soll eine Selbstregulierung angemessener Kreativvergütungen durch branchenkundige Akteure erfolgen. Seither hat das Instrument vielseitige Kritik hinsichtlich seiner Durchsetzung und Wirkung erfahren. Gemeinsamen Vergütungsregeln und Tarifverträgen liegt das gleiche Konzept zugrunde. Kollektiv aufgestellte Vergütungsmaßstäbe sollen die Verhandlungsschwäche einer im Individualvertragsverhältnis unterlegenen Partei ausgleichen. Der Gesetzgeber orientierte sich jedoch nicht vollständig am System der Tarifverträge, sondern schuf ein völlig neuartiges Rechtskonstrukt. Der folgende Beitrag soll einige Probleme aufzeigen, die sich aus dieser halbherzigen Orientierung an einem vorbestehenden System ergeben. Mit dem »Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung der Fragen der Verlegerbeteiligung« vom 20. Dezember 2016, das zum 1. März 2017 in Kraft getreten ist, versuchte der Gesetzgeber das Instrument der gemeinsamen Vergütungsregeln bereits in einigen Punkten nachzubessern. Es ist jedoch kritisch zu hinterfragen, ob diese jüngsten Neuerungen tatsächlich zur Verbesserung des Instruments und zum Schutz der Kreativen beitragen.