Rechtswissenschaft
Thomas M. J. Möllers, Pirmin Herz
Generalamnestie von Kursmanipulationen im Kapitalmarktrecht?
Jahrgang 72 (2017) / Heft 9, S. 445-451 (7)
Der Gesetzgeber hat durch ein Redaktionsversehen eine eintägige Strafbarkeitslücke für Marktmanipulationen und Insiderhandel hervorgerufen, so dass Verstöße in der Vergangenheit aufgrund des Lex-mitior-Grundsatzes nicht mehr strafrechtlich verfolgbar wären. Vor dem Hintergrund zahlreicher anhängiger Verfahren ist dies kaum hinnehmbar. Der Versuch des BGH (JZ 2017, 478, in diesem Heft), diese Lücke zu schließen, verletzt jedoch die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung. Im Strafrecht ist die Korrektur dem Gesetzgeber vorbehalten.