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Cover von: Gerechtigkeit zwischen Bestandskraft von Beitragsbescheiden und Schadensersatz für Staatsunrecht
Christoph Brüning

Gerechtigkeit zwischen Bestandskraft von Beitragsbescheiden und Schadensersatz für Staatsunrecht

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 75 (2020) / Heft 21, S. 1027-1036 (10)
Publiziert 03.11.2020
DOI 10.1628/jz-2020-0335
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  • 10.1628/jz-2020-0335
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Beschreibung
Im Grunde schon seit der Wiedervereinigung trägt sich in Brandenburg ein Stück deutscher Verwaltungs- und Rechtsgeschichte zu, das seinesgleichen sucht. Begriffe wie Kommunalisierung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, fehlerhafte Zweckverbandsgründung, Anschlussbeitrag, sachliche Beitragspflicht und Altanschließer beschreiben den Sachverhalt; Akteure sind die Zweckverbände als Aufgabenträger, das OVG Berlin-Brandenburg, der Landesgesetzgeber, Landes- und Bundesverfassungsgericht sowie der Bundesgerichtshof. Aus der Fortgeltung des Gesetzes zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik (Staatshaftungsgesetz) als Landesrecht in Brandenburg erwächst eine ganz besondere Pointe, über die aber vermutlich nicht jeder lachen kann.