Hermann Pünder
Gerichtliche Aufarbeitung von NS-Unrecht in der Nachkriegszeit – Denunziation als »Verbrechen gegen die Menschlichkeit«
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Juristinnen und Juristen sollen sich in ihrer Ausbildung – so verlangt es der Bundesgesetzgeber seit 2021 – mit dem »nationalsozialistischen Unrecht« (wie auch mit dem »Unrecht der SED-Diktatur«) auseinandersetzen (§ 5a Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 DRiG). Vor diesem Hintergrund geht es im Folgenden um die gerichtliche Aufarbeitung von NS-Unrecht in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Dabei werden nicht die spektakulären Nürnberger Prozesse der Alliierten gegen die Hauptkriegsverbrecher in den Blick genommen. Es geht um einen alltäglichen (gleichwohl schrecklichen) Fall im nationalsozialistischen Terrorregime: um eine Denunziation durch einen V-Mann der Gestapo, um das darauf folgende Todesurteil des Volksgerichtshofs und um die Bestrafung des Denunzianten durch ein deutsches Gericht wegen »Verbrechens gegen die Menschlichkeit".