Rechtswissenschaft
Thomas Hinz, Hans Christian Röhl
Geschlechterunterschiede in der Ersten juristischen Prüfung – Befunde und Hypothesen
Jahrgang 71 (2016) / Heft 18, S. 874-880 (7)
In der Benotungspraxis der Ersten juristischen Prüfung fällt ein Geschlechterunterschied auf: Obwohl die Absolventinnen ihr Jurastudium im Durchschnitt mit besseren Abiturnoten aufgenommen haben als die Absolventen, erzielen sie schlechtere Ergebnisse sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung. Der Beitrag belegt diesen Befund anhand der Daten der Ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg (2011–2013) und diskutiert einige Erklärungen.