Stefan Greiner, Ansgar Kalle
Gleichbehandlung als Produkt der Freiheits- oder der Gleichheitsrechte? Zur Drittwirkung nach der Stadionverbotsentscheidung
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Im sogenannten Stadionverbotsbeschluss von 2018 hat das BVerfG entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 GG in »spezifischen Konstellationen« mittelbare Drittwirkung im Privatrecht entfaltet. Dies wirft die Frage auf, wodurch sich solche Konstellationen auszeichnen. Angesichts des weit reichenden Aussagegehalts des Gleichheitssatzes ist diese Frage von hoher praktischer Bedeutung. Dogmatische Bedeutung erlangt sie dadurch, dass die Lehre der mittelbaren Drittwirkung bislang durch Freiheitsrechte geprägt worden ist, weshalb sie sich nicht ohne weiteres auf den anders strukturierten allgemeinen Gleichheitssatz übertragen lässt. Der Beitrag erläutert, inwiefern Art. 3 Abs. 1 GG mittelbare Drittwirkung entfalten kann, plädiert allerdings für ein alternatives, freiheitsrechtlich fundiertes Schutzkonzept.