Rechtswissenschaft

Stefan Greiner, Ansgar Kalle

Gleichbehandlung als Produkt der Freiheits- oder der Gleichheitsrechte? Zur Drittwirkung nach der Stadionverbotsentscheidung

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 77 () / Heft 11, S. 542-551 (10)
Publiziert 27.05.2022

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Im sogenannten Stadionverbotsbeschluss von 2018 hat das BVerfG entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 GG in »spezifischen Konstellationen« mittelbare Drittwirkung im Privatrecht entfaltet. Dies wirft die Frage auf, wodurch sich solche Konstellationen auszeichnen. Angesichts des weit reichenden Aussagegehalts des Gleichheitssatzes ist diese Frage von hoher praktischer Bedeutung. Dogmatische Bedeutung erlangt sie dadurch, dass die Lehre der mittelbaren Drittwirkung bislang durch Freiheitsrechte geprägt worden ist, weshalb sie sich nicht ohne weiteres auf den anders strukturierten allgemeinen Gleichheitssatz übertragen lässt. Der Beitrag erläutert, inwiefern Art. 3 Abs. 1 GG mittelbare Drittwirkung entfalten kann, plädiert allerdings für ein alternatives, freiheitsrechtlich fundiertes Schutzkonzept.
Personen

Stefan Greiner Keine aktuellen Daten verfügbar.

Ansgar Kalle Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; 2020 Erste juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht in Bonn; 2023 Promotion; Rechtsreferendariat am Landgericht Bonn.
https://orcid.org/0009-0004-6482-1497