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Cover von: Grenzen des Straftatbestands der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensregeln
Frauke Rostalski

Grenzen des Straftatbestands der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensregeln

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 79 (2024) / Heft 4, S. 139-147 (9)
Publiziert 13.02.2024
DOI 10.1628/jz-2024-0040
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  • 10.1628/jz-2024-0040
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Beschreibung
Im August 2023 verurteilte das LG Erfurt einen Weimarer Familienrichter wegen Rechtsbeugung, der während der Pandemie an verschiedenen Schulen Coronaschutzmaßnahmen aufgehoben hatte. Der Richter hätte die Entscheidung wegen Befangenheit nicht treffen dürfen. Das Urteil wirft grundlegende Rechtsfragen zur Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensregeln auf. Entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH plädiert der Beitrag dafür, die Strafbarkeit nach § 339 StGB auch bei einem Verstoß gegen das Verfahrensrecht davon abhängig zu machen, ob sich das spezifische Risiko realisiert hat, das durch den Verstoß geschaffen wurde. Dies setzt bei manchen Verfahrensverstößen einen zusätzlichen Verstoß gegen materielles Recht voraus. Eine Rechtsbeugung ist im Erfurter Fall zu verneinen.