Frank Saliger
Grenzen normativer Auslegung im Strafrecht
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- 10.1628/jz-2012-0016
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Kann jemand als nicht arglos gelten, der tatsächlich arglos gewesen ist? Kommt als Betrugsopfer in Betracht, wer durch die Tat tatsächlich reicher geworden ist? Schädigt der manipulierende Wettbetrüger den Wettanbieter bereits mit Abschluss des Wettvertrages unabhängig davon, ob das Wettereignis eintritt und die Manipulation für das Wettereignis kausal wird? Alle drei Fragen haben Strafsenate des BGH unter