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Cover von: Grundrechtliche Grenzen strategischer Ausland-Ausland-Telekommunikationsaufklärung
Klaus Ferdinand Gärditz

Grundrechtliche Grenzen strategischer Ausland-Ausland-Telekommunikationsaufklärung

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 75 (2020) / Heft 17, S. 825-835 (11)
Publiziert 28.08.2020
DOI 10.1628/jz-2020-0247
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  • 10.1628/jz-2020-0247
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Beschreibung
Das BVerfG hat am 19. Mai 2020 auf eine Verfassungsbeschwerde die im Dezember 2016 geschaffenen Rechts-grundlagen der strategischen Ausland-Ausland-Telekommunikationsaufklärung (§§ 6 ff. BNDG) für verfassungswidrig erklärt. Das Grundsatzurteil hat namentlich die Anwendbarkeit der Grundrechte auf Auslandssachverhalte klargestellt und hierbei die Grenzen heimlicher Überwachung im Ausland detailliert vorgezeichnet. Der Beitrag versteht sich als kritischer Wegweiser durch das Urteil.