Klaus Ferdinand Gärditz
Grundrechtliche Grenzen strategischer Ausland-Ausland-Telekommunikationsaufklärung
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Das BVerfG hat am 19. Mai 2020 auf eine Verfassungsbeschwerde die im Dezember 2016 geschaffenen Rechts-grundlagen der strategischen Ausland-Ausland-Telekommunikationsaufklärung (§§ 6 ff. BNDG) für verfassungswidrig erklärt. Das Grundsatzurteil hat namentlich die Anwendbarkeit der Grundrechte auf Auslandssachverhalte klargestellt und hierbei die Grenzen heimlicher Überwachung im Ausland detailliert vorgezeichnet. Der Beitrag versteht sich als kritischer Wegweiser durch das Urteil.