Maximilian Gerhold
Grundrechtlicher Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses als Funktionsprivileg im Mehrebenensystem
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Die Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung sieht seit einer Änderung im Jahr 2018 eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen mit bestimmten Merkmalen vor, die als aggressiv eingestuft werden. Soweit die meldepflichtigen Intermediäre einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sieht die Richtlinie vor, dass sie andere, ebenfalls zur Meldung verpflichtete Intermediäre zu unterrichten haben. Der EuGH sieht darin einen nicht gerechtfertigten Eingriff in Art. 7 GRCh, aus dem er den besonderen Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses ableitet. Maximilian Gerhold begrüßt die Entscheidung und analysiert Begründung und Reichweite der Maßstabsbildung durch den Gerichtshof.