Cover von: Grundrechtsberechtigung ausländischer Rechtssubjekte
Markus Ludwigs

Grundrechtsberechtigung ausländischer Rechtssubjekte

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 68 (2013) / Heft 9, S. 434-441 (8)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13600564091078
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Die Grundrechtsberechtigung ausländischer Rechtssubjekte zählt zu den immer wiederkehrenden Kernfragen des deutschen Staatsrechts. Einen Meilenstein in der Diskussion stellt der Cassina-Beschluss des BVerfG vom 19. Juli 2011 dar. Dort entschied das Gericht erstmalig, dass sich im Anwendungsbereich des Unionsrechts auch juristische Personen aus anderen Mitgliedstaaten der EU auf nationale Grundrechte berufen können. Die in Art. 19 Abs. 3 GG vorgesehene Beschränkung auf inländische juristische Personen wird insoweit zurückgedrängt.