Jan Lersch
Haftung von Leitungsorganen im Immaterialgüterrecht
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- 10.1628/zge-2021-0021
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Der vorliegende Beitrag stellt die gleichnamige Dissertation vor, die Anfang 2020 an der Ludwig-Maximilians-Universität München vorgelegt wurde und 2021 im Mohr Siebeck Verlag in der Reihe Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht erschienen ist. Thematisch befasst sich die Arbeit mit der Haftung von Leitungsorganen von Kapitalgesellschaften für die Verletzung von Patent- und Urheberrechten sowie für unlautere Verhaltensweisen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die Haftung für Handlungen, die nicht unmittelbar von dem Organ selbst vorgenommen worden sind, sondern von Angestellten des Unternehmens im Zusammenhang mit deren Arbeitserbringung. Nachdem die Grundsätze des allgemeinen Deliktsrechts sowie des Kapitalgesellschaftsrechts zur Organhaftung herausgearbeitet worden sind, stellt die Arbeit den Status Quo der Haftung innerhalb der drei Rechtsgebiete (Lauterkeitsrecht, Patentrecht und Urheberrecht) dar. Insbesondere wird aufgezeigt, dass die hier bestehenden Unterschiede nicht gerechtfertigt sind. Abschließend werden zwei Möglichkeiten vorgestellt, einer uneinheitlichen Handhabung der Haftungsfragen in den drei Rechtsgebieten entgegenzuwirken. Im Folgenden werden die wesentlichen Thesen und Erkenntnisse umrissen.