Martin Eifert, Nora Wienfort
Hassrede als Gefährdung der verfassungsrechtlich geschützten offenen Kommunikation unter Freien und Gleichen
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Hassrede wirkt einschüchternd: Betroffene ziehen sich in Reaktion auf Beeinträchtigungen ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus dem Diskurs zurück. Der Schutz vor Herabwürdigungen ist damit auch bedeutsam für die vom Grundgesetz vorgesehene freie öffentliche Meinungsbildung. Der Beitrag schlägt vor, den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch als Schutz der Entschließungsfreiheit zur sozialen Exponierung zu verstehen. Die systemischen, diskursausschließenden Effekte von Hassrede können so grundrechtlich erfasst werden.