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Cover von: Hassrede als Gefährdung der verfassungsrechtlich geschützten offenen Kommunikation unter Freien und Gleichen
Martin Eifert, Nora Wienfort

Hassrede als Gefährdung der verfassungsrechtlich geschützten offenen Kommunikation unter Freien und Gleichen

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 78 (2023) / Heft 7, S. 270-277 (8)
Publiziert 31.03.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0091
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  • 10.1628/jz-2023-0091
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Beschreibung
Hassrede wirkt einschüchternd: Betroffene ziehen sich in Reaktion auf Beeinträchtigungen ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus dem Diskurs zurück. Der Schutz vor Herabwürdigungen ist damit auch bedeutsam für die vom Grundgesetz vorgesehene freie öffentliche Meinungsbildung. Der Beitrag schlägt vor, den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch als Schutz der Entschließungsfreiheit zur sozialen Exponierung zu verstehen. Die systemischen, diskursausschließenden Effekte von Hassrede können so grundrechtlich erfasst werden.