Thomas Groß
Hat das Hamburgische Verfassungsgericht die Diktatur des Volkes verhindert?
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Das Hamburgische Verfassungsgericht (JZ 2017, 360, in diesem Heft) hat weitreichende Vorschläge zur Änderung der Landesverfassung, mit denen die direkte Demokratie ausgeweitet werden sollte, an einer ungeschriebenen Ewigkeitsklausel gemessen und wegen Verstoßes gegen das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip verworfen. Seine Begründung unterschreitet in allen wesentlichen Punkten methodische Standards der Verfassungsauslegung. Das Verfassungsgericht stellt sich über die geltende Verfassung des Landes Hamburg und über das Volk.