Rechtswissenschaft

Thomas Groß

Hat das Hamburgische Verfassungsgericht die Diktatur des Volkes verhindert?

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 72 () / Heft 7, S. 349-355 (7)

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Das Hamburgische Verfassungsgericht (JZ 2017, 360, in diesem Heft) hat weitreichende Vorschläge zur Änderung der Landesverfassung, mit denen die direkte Demokratie ausgeweitet werden sollte, an einer ungeschriebenen Ewigkeitsklausel gemessen und wegen Verstoßes gegen das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip verworfen. Seine Begründung unterschreitet in allen wesentlichen Punkten methodische Standards der Verfassungsauslegung. Das Verfassungsgericht stellt sich über die geltende Verfassung des Landes Hamburg und über das Volk.
Personen

Thomas Groß Geboren 1964; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen, Genf und Heidelberg; Promotion und Habilitation in Heidelberg; Professuren in Gießen und Frankfurt am Main; seit 2011 Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück.