Markus Heintzen
Haushaltsüberschüsse – Eine verfassungs- und verwaltungsrechtliche Betrachtung
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Seit 2014 ist der Bundeshaushalt ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen. Dies war zuvor zuletzt 1969 der Fall. Die knapp fünfzigjährige Phase der Verschuldungsgewöhnung führt dazu, dass Rechtsfragen sich neu stellen. Dies betrifft die Zulässigkeit von Haushaltsüberschüssen und ihre Verwendung. Der vorliegende Beitrag ist der Versuch einer Strukturierung und der vorläufigen Beantwortung dieser Fragen.