Jan-Erik Schirmer
Hersteller sind Erfüllungsgehilfen
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- 10.1628/acp-2022-0023
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Hersteller sind keine Erfüllungsgehilfen des Verkäufers - spätestens im zweiten Semester verinnerlicht jede Jurastudentin diesen Grundsatz. Er wird von Gerichten beharrlich wiederholt, auch in der Literatur hat er viele Anhänger. Zu Unrecht, wie ich im Folgenden zu zeigen versuche. Nicht nur belegt eine historische Urteilsanalyse, dass der Grundsatz niemals stimmig begründet wurde, drei aktuelle Entwicklungen laufen ihm zuwider: Die Verbreitung von Handels- und Händlermarken, die vermehrten Ankündigungen zur Lieferkettengovernance und der im Zuge der Warenkaufrichtlinie neugefasste § 434 Abs. 3 S. 2 BGB. Der Grundsatz ist deshalb vom Kopf auf die Füße zu stellen: Hersteller sind Erfüllungsgehilfen.