Jürgen Basedow
Hundert Jahre Rechtsvergleichung Von wissenschaftlicher Erkenntnisquelle zur obligatorischen Methode der Rechtsanwendung
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Als das römische Recht vor einem Jahrhundert in die Rechtsgeschichte relegiert wurde, wuchs in der Wissenschaft in ganz Europa das Bedürfnis für einen neuen Referenzrahmen; ihn versprach man sich vom Vergleich der nationalen Rechte. Im Hintergrund stand hier zunächst das wissenschaftliche Bedürfnis nach der Ausdehnung des geistigen Horizonts und der Erweiterung des Reservoirs an praktischen Lösungen. Doch lässt sich eine allmähliche Transformation der Rechtsvergleichung in eine obligatorische Rechtsanwendungsmethode beobachten. Der folgende Aufsatz zeichnet diese Entwicklung für das allgemeine Völkerrecht, die Menschenrechte, die Konventionen des Einheitsrechts, verschiedene Aspekte des Europarechts und das Internationale Privatrecht nach.