Cover von: Implizite Qualifikationsvorgaben im europäischen Kollisionsrecht
Felix Berner

Implizite Qualifikationsvorgaben im europäischen Kollisionsrecht

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 87 (2023) / Heft 2, S. 236-263 (28)
Publiziert 03.04.2023
DOI 10.1628/rabelsz-2023-0028
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  • 10.1628/rabelsz-2023-0028
Beschreibung
Die deutschsprachige Literatur geht in weiten Teilen davon aus, dass Qualifikationsprobleme im europäischen Kollisionsrecht durch funktionale Qualifikation zu lösen sind. Dieser Aufsatz tritt dem entgegen und zeigt, wie die funktionale Qualifikation im europäischen Kollisionsrecht häufig durch Qualifikationsvorgaben verdrängt wird. Der Begriff der Qualifikationsvorgabe beschreibt dabei das Phänomen, dass Qualifikationsergebnisse aus den Kollisionsnormen selbst folgen können. Manche dieser Vorgaben ergeben sich mehr oder weniger explizit aus einer Kollisionsnorm oder einem Erwägungsgrund. Sie sind vergleichsweise eindeutig. Darüber hinaus macht das europäische Kollisionsrecht aber implizite Qualifikationsvorgaben, die insbesondere aus dem Telos einer Norm abgeleitet werden können. Die Qualifikationsvorgaben sind sowohl von praktischer als auch von theoretischer Bedeutung. In der Praxis bestimmen sie Qualifikationsergebnisse. In theoretischer Hinsicht führen sie zu einem konzeptionellen Umbruch: Je mehr Qualifikationsvorgaben das europäische Kollisionsrecht kennt, desto mehr wird das »Qualifikationsproblem« als solches in den Hintergrund gedrängt. Qualifikationsfragen werden zu Fragen »schlichter Gesetzesauslegung«.