Gernot Sydow
»In Deutschland gewählte« statt »deutsche« Abgeordnete
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- 10.1628/jz-2024-0101
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Der Beschluss des BVerfG vom 6. Februar 2024 zur Zulässigkeit einer Sperrklausel für das EU-Parlament ist Anlass, die verfassungstheoretischen Implikationen des Europawahlrechts im Licht aktueller Entwicklungen zu reflektieren. Die Abgeordneten werden »in Deutschland«, nicht als »deutsche Abgeordnete« gewählt. Das EU-Parlament repräsentiert heute daher die Unionsbürgerschaft, nicht die Staatsvölker der Mitgliedstaaten. Diese These entspricht dem seit 2009 geltenden Vertragsrecht, wird aber weiterhin bestritten. Der Beitrag untermauert sie auch mit Argumenten aus dem französischen und britischen Verfassungsrecht, die in den deutschen Diskussionen bislang nicht präsent sind.