Christian Hillgruber
»In keinerlei Richtung mehr gehemmt« – das Ermächtigungsgesetz II
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Am ersten Jahrestag der nationalsozialistischen Machtübernahme, am 30. Januar 1934, erging das mit Zustimmung des Reichsrats vom Reichstag im Wege verfassungsändernder Gesetzgebung gemäß Art. 76 WRV beschlossene Gesetz »über den Neuaufbau des Reichs«. Es war das zweite Gesetz dieser Art unter der NS-Herrschaft, nachdem das erste – das »Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich« vom 24. März 1933 die Reichsregierung zur, auch verfassungsändernden, Gesetzgebung ermächtigt hatte. Die letzten Schranken, die darin noch dieser Kompetenz der Reichsregierung gesetzt waren, sollten nunmehr fallen. Der Beitrag schildet die für die Funktionsweise des NS-Regimes wie die Arbeitsweise der Ministerialbürokratie in dieser Zeit aufschlussreiche Entstehungsgeschichte des »zweiten Ermächtigungsgesetzes".