Georg Steinberg
Indizwert einer höchst lebensgefährlichen Tathandlung für den Tötungsvorsatz
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- 10.1628/002268810791871361
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Dass in der Rechtsprechung der Tötungsvorsatz auch bei höchst lebensgefährlichen Tathandlungen unter Umständen verneint wird, ist Anlass zu vielfacher Kritik. Der Beitrag zeigt, dass die Zurückhaltung bei der Vorsatzbejahung seitens der Tatgerichte, vor allem aber der Revisionsinstanz, bei Aufrechterhaltung des herrschenden rein subjektiven Vorsatzbegriffs nur folgerichtig ist. »Objektivierungen« können indes auf der Ebene der Indizienlehre sinnvoll geleistet werden.